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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.04.2024

Finanzielles

Mitglieder gewinnen, Veranstaltungen organisieren, das Jahresprogramm planen - wenn man den Vorsitz eines Vereins inne hat, muss man viele Aufgaben übernehmen. Wichtig sind dabei selbstverständlich immer auch die Finanzen und der korrekte Umgang mit Einnahmen und Ausgaben sowie das Thema Steuern.

Sportvereine leisten Beachtliches in der Jugendarbeit: In keinem anderen Bereich sind so viele Kinder und Jugendliche aktiv. Der Landkreis Unterallgäu unterstützt die Jugendarbeit der Sportvereine jedes Jahr auch finanziell, wenn sie aktive Jugendarbeit sowie Breitensport und Öffentlichkeitsarbeit betreiben oder Abteilungen im Leistungs- und Breitensport haben. Zuwendungen können auch der BLSV und die Sportfachverbände erhalten.
Hier finden Sie einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, sich an den Referenten für Jugendförderung beim BLSV, Sportkreis Unterallgäu, zu wenden. Sie erreichen Karl Beck unter Telefon (08265) 91934 oder Mobil (0176) 42232595, per E-Mail an ka.beck(at)freenet.de oder auf dem Postweg (Mühlmahd 3, 87769 Unterrieden).  

Fragen und Antworten

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • der Erwerb von Übungsleiterlizenzen,
  • Fortbildungslehrgänge, Schulungen und weitere Maßnahmen zur Ausbildung von Jugendleitern, Jugendmitarbeitern und jungen Erwachsenen,
  • Aktivitäten des BLSV und seiner Sport-Fachverbände,
  • Aktivitäten der BLSV-Jugendleitung, Kauf von Geräten, Reparaturmaßnahmen von eigenen BLSV-Gerätschaften und Ausbildungsmaterial für die Vereins- und Verbandsarbeit,
  • Sondermaßnahmen in Absprache mit dem BLSV,
  • für den Jugendspielbetrieb notwendige Kleinsportgeräte und Ausstattungsmaterial zum Zwecke überörtlicher und örtlicher Vereinsarbeit gleichsam, jedoch keine persönlichen Ausrüstungsgegenstände wie Trikots und Schläger,
  • Zuschüsse für die Ausrichtung überörtlicher Sportveranstaltungen,
  • Zuschüsse bei Teilnahme an überörtlichen Veranstaltungen, wie Meisterschaften, Sportfesten und Turnieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bezuschusst werden Maßnahmen mit Teilnehmern im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bis zum 26. Lebensjahr. Wichtig ist: Es müssen Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre mitmachen.

Darüber hinaus werden bei der Zuteilung der Fördermittel nur Sportfachverbände und Vereine berücksichtigt, die dem BLSV oder einem anderen dem Deutschen olympischen Sportbund (DOSB) angeschlossenen Dachverband im Landkreis Unterallgäu angehören. Sportvereine der Stadt Memmingen können gefördert werden, wenn sie Teilnehmer und Mitglieder aus dem Landkreis Unterallgäu haben. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Mitgliederliste bei.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln und den in den Richtlinien aufgestellten Grundsätzen. Bei allen Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Der Landkreis und der BLSV sind übrigens dazu berechtigt, sich von der richtigen Verwendung der Mittel zu überzeugen.

Wie beantragt man den Zuschuss des Landkreises?

Anträge müssen an den zuständigen Referenten für Jugendförderung des BLSV gestellt werden. Im Unterallgäu ist dies Karl Beck, Mühlmahd 3 in 87769 Unterrieden.

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier. Beachten Sie bitte, dass Zuschüsse nur für das laufende Sportjahr gestellt werden können.

Was sollte man außerdem beachten?

Denken Sie daran, die Verwendung der Zuschüsse dem BLSV nachzuweisen. Fehlen die Belege, so kann kein Zuschuss gewährt werden.

Als Nachweis sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Einladungsschreiben und / oder Ausschreibung,
  • Teilnehmerliste mit Alters- und Ortsangabe,
  • Lehrgangsprogramm oder Turnierplan,
  • Rechnungskopien,
  • Angaben über die Höhe der Eigenmittel.


Wichtig:

  • Der/die Vereins- oder Verbandsvorsitzende muss den Antrag unterschreiben.
  • Fehlen Belege, wird kein Zuschuss gewährt.
  • Jede Maßnahme wird nur einmal und von einer Zuschussstelle gefördert.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Jugendsport-Förderung?

Auch der Kreisjugendring Unterallgäu fördert den Jugendsport. Gefördert wird die Teilnahme an Jugendsportveranstaltungen, die mindestens zwei Tage dauern (keine Spiele einer ausgeschriebenen Punkterunde), wenn entweder dem Veranstalter oder dem Teilnehmer Unkosten wie Startgebühren oder Fahrtkosten entstehen. Der Zuschuss beläuft sich pro Tag und Teilnehmer auf zwei Euro (begrenzt auf 150 Euro).

Darüber hinaus fördert der Kreisjugendring die Beschaffung oder Reparatur von Geräten und Materialien, also zum Beispiel von Bällen und Sportnetzen. Bezuschusst wird hier ein Drittel der Gesamtkosten, begrenzt auf jährlich 800 Euro (Kopien aller Belege erforderlich). Nicht gefördert werden gruppenspezifische Geräte wie Tennisschläger für einen Tennisverein.

Den Kreisjugendring Unterallgäu finden Sie am Champagnatplatz 4 in 87719 Mindelheim. Telefonisch erreichen Sie ihn unter (08261) 21710 oder per Fax an (08261) 21719.

Die private Steuererklärung ist ja schon ein Thema für sich. Nicht einfacher wird es für den Laien, wenn man sich für einen Verein mit dem Steuerrecht auseinandersetzen muss. Die Übungsleiterpauschale liegt mittlerweile bei 3000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale bei anderen Tätigkeiten wurde auf einen Freibetrag von 840 Euro im Jahr angehoben. In beiden Fällen unterliegen die Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

Mit der Vereinspauschale sollen die Sportvereine in ihren vielfältigen Aufgaben unterstützt werden. Im Jahr 2023 wurde eine Gesamtsumme von 462.485 Euro an 117 Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. Dies waren 60 Cent je Mitgliedereinheit.

Fragen und Antworten

Wie wird die Vereinspauschale berechnet?

Folgende drei Faktoren werden bei der Vereinspauschale berücksichtigt:

  • Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder: einfache Gewichtung
  • Anzahl der sonstigen Mitglieder, also Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung
  • Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt (maximal vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl): pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls die Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird.

Zur Berechnung der Vereinspauschale wird nun die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins mit der so genannten Fördereinheit multipliziert. Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins setzt sich zusammen aus der Zahl der erwachsenen Mitglieder + (sonstige Mitgliederx10) + (eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen x 650 + eingesetzte halbe gültige Übungsleiterlizenzen/anerkannte gültige Zusatzlizenzen x 325 (max.4% der Gesamtmitgliederzahl)).

Die Fördereinheit errechnet sich aus dem jeweiligen im bayerischen Staatshaushalt vorgesehen Betrag geteilt durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Verein hat 200 erwachsene Mitglieder, 150 Kinder und Jugendliche und drei Übungsleiter. Die Mitgliedereinheit liegt also bei 200 + 150x10 + 3x650 = 3650 ME.

Kann jeder Verein die Vereinspauschale beantragen?

Gefördert werden nur Vereine, die bei den Mitgliedereinheiten die Bagatellgrenze von 500 überschreiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese 500 Mitgliedereinheiten nur durch Mitglieder oder durch die Vorlage einer Übungsleiterlizenz erreicht werden. Der Verein muss Mitglied im Bayerischen Landes-Sportverband, im Bayerischen Sportschützenverband oder im Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband sein.

Was muss man unbedingt beachten?

Ganz wichtig ist, dass die Anträge bis spätestens 1. März des Förderjahres abgegeben werden müssen (die Antragsformulare stehen ab dem 10. Januar auf dieser Seite zur Verfügung.) Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, weil alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden. 

Der Vereinsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Antragsangaben, insbesondere dafür, dass tatsächlich alle zur Berücksichtigung vorgelegten Übungsleiterlizenzen aufgrund von Vereinbarungen tatsächlichen Einsatz im Übungsbetrieb des Vereines finden.

Was muss man bei den Übungsleiterlizenzen beachten?
  • Alle eindeutigen Original-Lizenzen, wie BLSV-Lizenzen und Lizenzkarten des DFB sowie diejenigen mit Prägepapier, müssen Sie als Original vorlegen.
  • DOSB-Lizenzen (Deutscher Olympischer Sportbund) können auch ohne Prägepapier selbst ausgedruckt und eingereicht werden.
  • Weiterhin können auch für alle anderen Lizenzen nun Kopien eingereicht werden. Hierzu ist in beiden Fällen allerdings die Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber“erforderlich.
  • Für die Zusatzlizenzen DOSB Trainer A und B, die nicht auf Prägepapier ausgestellt wurden, muss ebenfalls die Lizenzinhabererklärung dem Antrag beigefügt werden.
  • Beim Einsatz einer Lizenz bei mehreren Vereinen ist ebenfalls in jedem Fall die Vorlage dieser Erklärung erforderlich.
Welche Übungleiterlizenzen werden anerkannt?

Eine abschließende Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen können Sie hier herunterladen.

Wie kann ich die Vereinspauschale vollständig online beantragen?

Den direkte Zugangslink zum Antrag finden Sie hier im Bayernportal.

Zur Antragsstellung benötigen Sie zunächst eine Bayern-ID. Informationen zur Bayern-ID haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Wer muss dafür aufkommen, wenn beim Ausflug der Seniorengruppe ein Teilnehmer stürzt und sich dabei verletzt? Wer haftet bei Verletzungen während des Fußballspiels oder dem Feuerwehreinsatz? Diese Fragen stellt man sich oft leider erst, wenn schon etwas passiert ist.

Fragen und Antworten

Bin ich über meinen Verein versichert?

Ehrenamtliche, die sich in der Kirche, in der Wohlfahrtspflege oder im Sport engagieren, sind meistens durch den Träger versichert. Wer unsicher ist, sollte beim Vorstand nachfragen, welcher Versicherungsschutz besteht.

Was verbirgt sich hinter der Bayerischen Ehrenamtsversicherung?

Vor allem um die Ehrenamtlichen in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten zu schützen, gibt es seit dem Jahr 2007 die Bayerische Ehrenamtsversicherung.

Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz über die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist nachrangig - das heißt, dass eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) im Schadensfall der Landesversicherung vorgeht.

Informationen dazu finden Sie auf diesen Seiten des Landesnetzwerks Bürgerschaftlichen Engagements.

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