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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.03.2024

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Unterallgäu

Das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs im Unterallgäu kann sich sehen lassen. Wir haben 52 Buslinien, ergänzend dazu fahren bei uns Ruf- und Flexibusse und die Unterallgäuer können mit "fahrmob" eine mobile Mitfahrzentrale nutzen. Zum 1. Mai 2023 kam ein weiteres Angebot dazu: das bundesweit geltende Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt. Zudem wurde zum 1. September 2023 für junge Menschen das ermäßigte Deutschlandticket eingeführt. Antworten auf Fragen dazu finden Sie auf den Seiten des Verkehrsverbunds Mittelschwaben. Was das Deutschlandticket konkret für Schüler bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite unter "Schülerbeförderung".

Wer ist eigentlich für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig?

Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Bayern vom 1. Januar 1994 sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Planung, Organisation und Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig.

Und wie regelt der Landkreis Unterallgäu den ÖPNV im Kreisgebiet?

Um optimale Verbindungen für die Fahrgäste zu schaffen, hat der Landkreis Unterallgäu im Jahr 1996 zusammen mit dem Landkreis Günzburg, dem Verband mittelschwäbischer Kraftfahrzeuglinien und 13 Busunternehmen den Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM) gegründet. Seitdem fahren die Busse im VVM-Gebiet – das die Landkreise Unterallgäu, Günzburg und die Stadt Memmingen umfasst - unter einer „Flagge“.

Konkret bedeutet das, dass die Busfahrpläne vom Allgäuer Tor im Süden bis zur Donau im Norden und von Babenhausen im Westen bis zur Landkreisgrenze Augsburg im Osten aufeinander abgestimmt sind. Dazu gehören ein einheitliches elektronisches Fahrscheinsystem und ein einheitlicher Tarif.

Wie sieht es mit der Beförderung von Menschen mit Behinderungen aus?

In den Omnibussen im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelschwaben (VVM) werden Schwerbehinderte kostenlos befördert. Sie müssen dazu ihren Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke vorlegen. Auch die Begleitpersonen eines Schwerbehinderten dürfen fahren, ohne zu bezahlen. Voraussetzung dafür ist, dass die ständige Begleitung des Schwerbehinderten notwendig und dies im Ausweis eingetragen ist.

In den Zügen ist ebenfalls eine kostenlose Beförderung behinderter Menschen möglich.

Für Menschen mit Behinderung haben wir auf diesen Seiten weitere Informationen zusammengestellt.

Wer ist für den Schienenpersonennahverkehr im Unterallgäu zuständig?

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Freistaat Bayern. Planerische und organisatorische Vorgaben sowie die Finanzierung des SPNV werden dabei in einem Schienennahverkehrsplan festgelegt.

Welche Schienenstrecken gibt es im Kreisgebiet und welche Bahnhöfe werden dabei angefahren?

Vier verschiedene Strecken durchqueren den Landkreis Unterallgäu, mit Anschlussmöglichkeiten zum Fernverkehr:

  • Die Strecke Augsburg/München - Buchloe - Mindelheim - Memmingen - Lindau mit den Bahnhöfen Türkheim, Rammingen, Mindelheim, Stetten und Sontheim,
  • die Strecke Buchloe - Türkheim - Bad Wörishofen mit den Bahnhöfen Türkheim und Bad Wörishofen,
  • die Strecke Ulm - Memmingen - Kempten mit den Bahnhöfen Memmingen und Bad Grönenbach, sowie
  • die Strecke Mindelheim - Krumbach - Günzburg mit den Bahnhöfen Loppenhausen, Breitenbrunn, Weilbach, Pfaffenhausen, Hausen, Nassenbeuren und Mindelheim.
Wo erfahre ich die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge?

Über die An- und Abfahrtszeiten der Züge können Sie sich im Internet unter www.bahn.de oder unmittelbar an den Bahnhöfen informieren.

Aber auch die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale beim Verkehrsverbund Mittelschwaben geben Ihnen gerne Auskunft für die Fahrzeiten von Zügen. Sie sind unter (0  82 82) 82 87 00 erreichbar (montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 16 Uhr).

Der Flexibus ist die flexible Ergänzung zum Linienverkehr im Landkreis Unterallgäu. Das Prinzip ist denkbar einfach: Auf Wunsch holt der Flexibus Sie an einer nahe gelegenen Haltestelle ab und bringt Sie an die von Ihnen gewünschte Haltestelle - und wenn Sie möchten, auch wieder zurück.

 

Fragen und Antworten

Wie funktioniert der Flexibus?

Der Flexibus ist ein zusätzliches modernes Personentransportkonzept im Öffentlichen Nahverkehr und ergänzt das bestehende Angebot an Bus- und Zugverbindungen.

Das Prinzip ist denkbar einfach: Auf Wunsch holt Sie der Flexibus an einer nahe gelegenen, in der Regel höchstens 150 Meter entfernten Flexibus-Haltestelle ab, bringt Sie in die Nähe Ihres gewünschten Fahrtziels - und wenn Sie möchten auch wieder zurück.

Fahrtwünsche können täglich zwischen 7 und 18 Uhr in der Flexibus-Zentrale telefonisch oder per App aufgegeben werden (Reservierungszeit). Je früher Sie reservieren, umso besser kann Ihr Fahrtwunsch berücksichtigt werden. Im Landkreis Unterallgäu gibt es verschiedene Flexibus-Gebiete, auch Flexibus-Knoten genannt. Ihre Fahrtwünsche können Sie jeweils innerhalb dieses Gebietes aufgeben.

Wann und wo fährt der Flexibus im Unterallgäu?

Folgende "Flexibus-Knoten" gibt es im Unterallgäu:

  • Den Knoten Mindelheim mit den Gemeinden Apfeltrach, Dirlewang, Kammlach, Stetten und Unteregg. Er bedient zusätzlich die Orte Oberrieden, Mittelrieden und Ohnsang,
  • den Knoten Kirchheim-Pfaffenhausen mit den Gemeinden Breitenbrunn, Eppishausen, Kirchheim, Oberrieden, Pfaffenhausen und Salgen,
  • den Knoten Babenhausen-Boos mit den Gemeinden Egg a. d. Günz, Fellheim, Heimertingen, Kettershausen, Kirchhaslach, Niederrieden, Oberschönegg, Pleß und Winterrieden,
  • den Knoten Ottobeuren-Markt Rettenbach-Erkheim-Sonntheim mit den Gemeinden Böhen, Hawangen, Holzgünz, Lauben, Ungerhausen und Westerheim,
  • den Knoten Bad Wörishofen,
  • den Knoten Türkheim-Ettringen mit den Gemeinden Amberg und Wiedergeltingen. Er bedient zusätzlich zentrale Haltepunkte in Buchloe sowie
  • den Knoten Bad Grönenbach-Illerwinkel mit den Gemeinden Bad Grönenbach, Benningen, Kronburg, Lachen, Legau und Wolfertschwenden.

Dort - und ganz wichtig: natürlich auch in allen zugehörigen Ortsteilen und Weilern - kann der Flexibus angefordert werden.

Er fährt montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen zwischen 7 und 18 Uhr - aber nicht nach einem vorgegebenen Fahrplan und auch nicht auf einer festgelegten Route, sondern im jeweiligen „Knoten“ flexibel an sieben Tagen in der Woche - er muss eben nur rechtzeitig telefonisch oder per App bestellt werden.

Wie kann ich den Flexibus anfordern?

Rufen Sie möglichst frühzeitig die Zentrale an. Dort werden die Fahrtwünsche aufgenommen und umgehend passend zugeordnet. Besetzt ist die Zentrale montags bis sonntags von 7 bis 18 Uhr. Innerhalb dieser Zeit können Fahrten reserviert werden. Außerdem kann der Flexibus per App bestellt werden.

  • Telefon (08261) 9096490 für den Knoten Mindelheim (mit Apfeltrach, Dirlewang, Kammlach, Stetten und Unteregg)
  • Telefon (08247) 9673678 für den Knoten Bad Wörishofen
  • Telefon (08282) 9902100 für alle anderen Knoten

Je früher Sie reservieren, umso besser kann Ihr Fahrtwunsch berücksichtigt werden!

Teilen Sie der Zentrale mit, wann und wo Sie abgeholt werden möchten, ebenso Ihre Zieladresse und die gewünschte Ankunftszeit. Viele Geschäfte, Ärzte und öffentliche Einrichtungen reservieren für Sie den Flexibus und rufen gerne für Sie an.

Wie viel kostet der Flexibus?

Der Flexibus kostet etwas mehr als der reguläre Linienbus. Der Preis richtet sich danach, wie viele so genannte Waben befahren werden. Kinder und Senioren können bereits ab 1,90 Euro den Flexibus nutzen. Wenn Sie eine 6-Fahrten-Karte kaufens, bereits eine VVM-Fahrkarte für diese Strecke oder auch ein Deutschlandticket besitzen, wird es günstiger. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke fahren auch mit dem Flexibus kostenfrei.

Kann man den Flexibus auch mit Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen nutzen?

Selbstverständlich ist die Mitnahme von Kinderwagen, Gehhilfen oder Rollstühlen möglich! Bitte geben Sie dies bei der Reservierung einfach an.

Fragen und Antworten

Wer hilft mir weiter, wenn ich mit dem Bus fahren will und konkrete Fragen, zum Beispiel zu Abfahrtszeiten, habe?

Informationen rund um den ÖPNV erhalten Sie genau von diesem Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM) mit Sitz in Krumbach.

Das Angebot des VVM finden Sie auf einer eigenen Internetseite. Dort erhalten Sie genaue Informationen zum Liniennetz, den Fahrzeiten und den Fahrpreisen. Neben einer elektronischen Fahrplanauskunft können Sie sich auch einen persönlichen Fahrplan erstellen lassen und den Rufbus bestellen. Darüber hinaus bietet der VVM auf seiner Seite weitere tolle Angebote. So können Sie sich zum Beispiel berechnen lassen, ob das Auto oder der Bus für Sie persönlich die günstigere Alternative auf dem Weg zur Arbeit darstellt.

Hier leiten wir Sie zum Internetauftritt des VVM weiter.

Ich kann oder will mich nicht über das Internet informieren und habe auch keinen Fahrplan zur Hand. Wer hilft mir dann weiter?

Keine Sorge – auch dann bleiben Sie nicht auf der Strecke! Das Team der Mobilitätszentrale des Verkehrsverbundes Mittelschwaben (VVM) beantwortet Ihnen Ihre Fragen gerne persönlich. Zu erreichen ist sie unter Telefon (0  82 82) 82 87 00.

Auskunft gibt die Mobilitätszentrale montags bis freitags von 7 Uhr bis 19 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags von 8 bis 16 Uhr.

Auch wenn Sie einen persönlichen Fahrplan benötigen, sind Sie bei der Mobilitätszentrale richtig!

Gibt es den Fahr- beziehungsweise Tarifplan auch in Papierform und wo erhalte ich ihn?

Der VVM gibt keine gedruckten Fahrplanbücher mehr heraus, weil Straßenbaumaßnahmen und der Wettbewerb dazu führen, dass es fast monatlich zu größeren Fahrplanänderungen kommt. Die Folge: Die Bücher verlieren schnell ihre Gültigkeit.

Nur selten benötigen Fahrgäste mehr als eine Linie. Für die wichtigsten Busverbindungen bringt der VVM Minifahrpläne im Taschenformat heraus. Diese liegen in den Bussen aus oder können beim VVM kostenlos angefordert werden. Auf Bestellung druckt und versendet der VVM Ihren persönlichen Fahrplan für die regionale Linie kostenlos.

Die VVM Geschäftsstelle erreichen Sie telefonisch unter (0 82 82) 82 87 00.

Ist die Zahl der Sitz- und Stehplätze in Bussen eigentlich festgelegt?

Ja, in der Zulassungsbescheinigung jedes Busses ist die maximale Zahl der Sitz- und Stehplätze genau vorgeschrieben. Die Busunternehmen sind verpflichtet, diese Zahlen im jeweiligen Bus gut sichtbar kenntlich zu machen.

Wenn diese Vorgaben eingehalten werden, kann nichts unternommen werden – auch wenn Sie den persönlichen Eindruck haben, der Bus sei zu voll.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) unter Telefon (0  82 82) 82 87 00 oder Sie nutzen die VVM-Homepage unter www.vvm-online.de und beschreiben Ihr Anliegen unter der Rubrik Kontakt, "Hier red i". 

Sie können aber auch direkt das betroffene Busunternehmen kontaktieren. Welche Unternehmer mit dem VVM zusammenarbeiten, erfahren Sie unmittelbar hier.

Einen Ansprechpartner im Landratsamt erreichen Sie unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 6 48.

Mitnehmen und Mitfahren: Das ist das Prinzip der Mitfahrzentrale „fahrmob“! Und das Besondere daran: Es werden auch die regionalen Vereine eingebunden. Koordiniert wird das Ganze auf einer zentralen Fahrplanseite. Wir haben hier die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet. Detaillierte Informationen bekommen Sie auf diesen Seiten von "fahrmob".

Fragen und Antworten

Wie funktioniert "fahrmob"?

Wenn Sie mit Ihrem Auto einmalig oder regelmäßig auf einer bestimmten Strecke unterwegs sind, können Sie dies über die Mitfahrzentrale „fahrmob“ mitteilen und anderen so die Möglichkeit bieten, bei Ihnen mitzufahren. Und umgekehrt können auch alle, die eine Fahrgelegenheit für eine bestimmte Strecke suchen, ihre Wünsche auf der Plattform bekanntgeben. Eine zentrale Fahrplanseite stellt die bestehenden Angebote und Nachfragen übersichtlich zusammen und findet automatisch Übereinstimmungen. Die Details der Fahrt können Fahrerinnen und Fahrer mit den Mitfahrenden dann jeweils selbst abstimmen.

Was muss man konkret machen, wenn man "fahrmob" nutzen möchte?

Um jemanden mitzunehmen oder umgekehrt eine Mitfahrgelegenheit zu nutzen, muss man sich auf dieser Seite von "fahrmob" registrieren. Die Nutzung dieser Plattform ist kostenlos und es müssen auch keine Bankdaten angegeben werden. Einzige Voraussetzung: Zum Registrieren muss man volljährig sein, eine Mitfahrgelegenheit nutzen darf man mit Zustimmung eines Elternteils allerdings schon mit 16.

Was kostet es, wenn man bei jemandem mitfährt?

Fahrer oder Fahrerin erhalten von der mitfahrenden Person 1 Euro pro angefangene 10 km Fahrstrecke. Der Betrag, den man als Fahrer/in einnimmt, kann man am Ende des Jahres - auf freiwilliger Basis - an einen Verein oder eine karitative Einrichtung seiner Wahl spenden - und das auch steuerlich geltend machen.

Was hat es mit der Beteiligung der Vereine auf sich?

Auf freiwilliger Basis können die Fahrerinnen und Fahrer ihre Einnahmen (pro angefangene 10 Kilometer Strecke 1 Euro) an einen Verein spenden. Je mehr Menschen also für einen Verein fahren, desto mehr Spenden fließen diesem zu. Um das Angebot nutzen zu können, muss man übrigens nicht Mitglied in einem bestimmten Verein sein - weder als Fahrer noch als Mitfahrer. Als Fahrer/in muss man nur einen Verein wählen, für den man fahren und dem man die Mitfahr-Einnahmen gegebenenfalls spenden möchte. Was Vereine konkret für eine Teilnahme an dieser Mitfahrplattform wissen müssen, finden Sie auf diesen Seiten von "fahrmob".

Welcher Gedanke steht hinter der Mitfahrzentrale "fahrmob"?

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind allein in ihren Fahrzeugen unterwegs. Das muss nicht sein! Mit diesem Mitfahr-Angebot können Autofahrten eingespart werden und alle, die es nutzen, leisten somit einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Durch die Möglichkeit, dass Fahrer/innen ihre Einnahmen an Vereine spenden können, profitieren darüber hinaus auch diese von „fahrmob“. Umgekehrt wird durch die Einbindung regionaler Vereine die Gemeinschaft vor Ort gestärkt und Vertrauen geschaffen - das Ganze ist weniger anonym.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner für die lokale Mitfahrplattform ist Helmut Scharpf aus Ottobeuren. Sie können sich über info(at)fahrmob.de an ihn wenden.

Sie rufen, der Bus kommt? Fast... Das Rufbus-System ist denkbar einfach, äußerst ökonomisch und umweltfreundlich, denn der Rufbus fährt nur, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Hier erfahren Sie mehr darüber!

Fragen und Antworten

Wann und wo fährt der Rufbus?

Der Rufbus ist eine Ergänzung zu den bestehenden Buslinien. Mit 451 Rufbustouren auf den verschiedensten ÖPNV-Linien werden 170 Haltestellen angefahren und 110 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile im Landkreis Unterallgäu bedient. Vor allem dann, wenn sich der Einsatz eines Standard-Linienbusses wirtschaftlich nicht lohnt (wie zum Beispiel in den Abendstunden, an den Wochenenden, in den Schulferien oder an Sonn- und Feiertagen) kommt der Rufbus zum Einsatz. Positiver Nebeneffekt: Die Umwelt wird geschont!

Der Rufbus fährt dabei schon nach einem festen Fahrplan, bedient die Haltestellen jedoch nur bei Bedarf. Sie müssen sich also anmelden – sonst findet die entsprechende Fahrt nicht statt.

Die Rufbuslinien und Rufbusfahrpläne finden Sie auf den Internetseiten des VVM.

Wie kann ich den Rufbus anfordern?

Sie können den Rufbus über die Mobilitätszentrale telefonisch unter (0  82 82) 82 87 00 oder auch online auf der Seite des VVM anfordern.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Bestellen Sie den Rufbus bitte unbedingt mindestens 60 Minuten vor der Abfahrt bei der VVM-Mobilitätszentrale. Die Anmeldungen werden während der Öffnungszeiten entgegen genommen, also montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags, sonn- und feiertags von 8 bis 16 Uhr.
  • Geben Sie dabei folgende Daten an:
    • den gewünschten Reisetag mit Abfahrtszeit,
    • die Anzahl der mitfahrenden Personen,
    • die gewünschte Starthaltestelle und
    • das gewünschte Reiseziel.
  • Zum bestätigten Termin schickt die Mobilitätszentrale ein Taxi oder einen Bus zu der vereinbarten ÖPNV-Haltestelle.
  • Seien Sie bitte pünktlich zur vereinbarten Abfahrtszeit an dieser Haltestelle.

In einem Infoblatt haben wir alles noch einmal für Sie zusammengestellt.

Wie viel kostet der Rufbus?

Zum normalen Fahrpreis, der auch sonst auf der benutzten Linie anfallen würde, kommt ein „Komfortzuschlag“ von 2 Euro hinzu. Zeitfahrausweise, wie Monats- oder Wochenkarten, 6-Fahrten-Karten oder Schülerkarten werden anerkannt.

Vor allem Schüler sind es, die auf einen gut funktionierenden Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen sind. Dabei geht es darum, die verschiedensten Interessen - der Schüler und ihrer Eltern, der Schulen, der Kommunen und der Verkehrsunternehmen - aufeinander abzustimmen. All diese „unter einen Hut zu bringen“, ist nicht immer ganz einfach. Wir haben hier einige Fragen beantwortet, unter anderem auch  zum  Einsatz des Deutschlandtickets im Schülerverkehr.

Fragen und Antworten

Für die Beförderung welcher Schüler ist der Landkreis überhaupt zuständig?

Der Landkreis und damit das Landratsamt Unterallgäu ist zuständig für die Beförderung von Schülern der folgenden öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen:

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Berufsschulen
  • Berufsfachschulen (nur bei Vollzeitunterricht)
  • Wirtschaftsschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsoberschulen
  • Förderschulen (nur öffentliche)

Die Beförderung von Grund- und Mittelschülern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden oder Schulverbände.

Wie erfolgt die Beförderung dieser Schüler und wo gibt es Informationen zu den Abfahrtszeiten von Bus und Bahn?

Die Schüler werden grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus/Bahn) zur Schule und wieder zurück gebracht. Die Abfahrtszeiten der Busse beziehungsweise der Züge sind an jeder Haltestelle ausgehängt. Die genauen Fahrpläne für Busse können Sie auch beim Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) unter Telefon (08282) 828700 oder unter www.vvm-online.de erfahren. Auskünfte zu Abfahrts- und Ankunftszeiten der Züge erhalten Sie unter www.bahn.de.

Informieren Sie sich doch auch auf unseren Seiten zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Ist die Zahl der Sitz- und Stehplätze in Bussen festgelegt?

Ja, in der Zulassungsbescheinigung jedes Busses ist die maximale Zahl der Sitz- und Stehplätze genau vorgeschrieben. Die Busunternehmen sind verpflichtet, diese Zahlen im jeweiligen Bus gut sichtbar kenntlich zu machen. Wenn vom Unternehmer die Vorgaben eingehalten werden, kann nichts unternommen werden – auch wenn Sie den persönlichen Eindruck haben, der Bus sei zu voll.

An wen kann ich mich bei Problemen bezüglich der Fahrt zur Schule wenden?

Bei Beschwerden in Sachen Schülerbeförderung sollten sich die Eltern möglichst umgehend an den Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) wenden (unter Telefon 08282/828700 oder unter www.vvm-online.de unter der Rubrik Kontakt, "Hier red i"). Sie können aber auch das betroffene Busunternehmen direkt kontaktieren. Ansprechpartner im Landratsamt erreichen Sie unter Telefon 08261/995-648.

Wie kommen die Schüler an ihre Fahrkarte?

Die Fahrkarte zur kostenlosen Schülerbeförderung muss schriftlich beantragt werden. Dazu füllt man einen so genannten „Erfassungsbogen“ aus. Im Normalfall erfolgt dies bereits bei der Schulanmeldung durch die Schule. Der Erfassungsbogen ist aber auch während des Schuljahres im Sekretariat der Schule oder im Landratsamt, Gebäude 6, Zimmer 236, erhältlich. Sie können diesen Antrag auch gleich online ausfüllen. Klicken Sie dazu hier. Da derzeit noch keine digitale Unterschrift möglich ist, ist es leider notwendig, dass Sie Ihren Erfassungsbogen und den Anmeldebogen für die Schule ausdrucken und unterschrieben bei der Schule vorlegen. Die Schule überprüft dann die Vollständigkeit Ihrer Angaben, behält den Anmeldebogen bei sich und leitet den Erfassungsbogen an das Landratsamt weiter.

Sie erhalten dann eine Jahreskarte (Bahn) oder Monatskarten für das gesamte Schuljahr (Bus) vom jeweiligen Verkehrsunternehmen beziehungsweise dem Landratsamt in der Regel vor Schuljahresbeginn direkt nach Hause geschickt.

Bitte beachten Sie: Sofern das Deutschlandticket für die Schülerbeförderung die günstigste Fahrkarte ist, bestellen wir ein digitales Deutschlandticket bei den Verkehrsunternehmen. Dieses wird monatlich in der entsprechenden Smartphone-App bereitgestellt. Sofern uns keine E-Mail-Adresse des Schülers vorliegt, liefern die Verkehrsunternehmen für Schüler, welche ausschließlich mit dem Bus zur Schule fahren, vor Schuljahresbeginn Berechtigungsscheine in Papierform für die Schulwegstrecke direkt nach Hause.
Wenn Änderungen Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel durch einen Umzug, eintreten, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Lesen Sie hierzu die Antwort auf die nächste Frage.

Muss die Fahrkarte jährlich neu beantragt werden?

Nein, dies ist nicht notwendig. Mit dem Erfassungsbogen werden die Fahrkarten für das kommende und die weiteren Schuljahre beantragt. Er muss nur einmalig beim Eintritt in die Schule ausgefüllt und mit der Bestätigung der Schule beim Landratsamt Unterallgäu eingereicht werden. Wenn Ihr Kind also zum Beispiel ins Gymnasium kommt, reicht es aus, diesen Erfassungsbogen einmal auszufüllen - die kostenlose Beförderung zur Schule gilt dann bis einschließlich der 10. Klasse.

Bitte beachten Sie: Mit der Unterschrift auf dem Erfassungsbogen verpflichten Sie sich, jede Änderung Ihrer angegebenen Verhältnisse dem Landratsamt und dem Sekretariat der Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen die ausgestellten noch gültigen Fahrkarten sofort zurückzugeben. Wenn zum Beispiel ein Schüler, der in Memmingen die Schule besucht, von Boos nach Benningen umzieht, benötigt er eine Fahrkarte von einem anderen Unternehmer. Die „alte“ Fahrkarte für die Strecke Boos-Memmingen muss unbedingt an das Landratsamt zurückgegeben werden, da diese Karte von uns solange bezahlt werden muss, bis sie vom Landratsamt storniert und an den Unternehmer zurückgegeben wurde. Auch wenn die Wiederholung einer Klasse ansteht, müssen wir informiert werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie Ihres Erfassungsbogens und jeder Änderungsmitteilung bei Ihren Unterlagen aufzubewahren.

Kann die Fahrkarte auch für Fahrten außerhalb der Schulweglinie genutzt werden?

Nein, dies ist leider nicht möglich (Ausnahme: Inhaber des Deutschlandtickets, siehe folgende Fragen und Antworten). Der Verkehrsverbund-Mittelschwaben (VVM) bietet allerdings eine so genannte Schülerzusatzkarte an. Sie kostet 8 Euro pro Monat und gilt in Verbindung mit der Schülermonatskarte auf sämtlichen Strecken im VVM-Verbundgebiet ab 13 Uhr. Mit dieser Schülerzusatzkarte können die Schüler also auch Busse außerhalb ihrer üblichen Schulweglinie in der Freizeit nutzen. Im August können Schüler mit der Zusatzkarte sogar auf allen Linien im gesamten Verbundgebiet zeitlich unbegrenzt fahren. Dazu ist eine die Schülerzusatzkarte August zusammen mit der Schülermonatskarte Juli nötig.

Näheres zur Schüler-Zusatzkarte und Informationen über das Liniennetz, das mit dieser Karte genutzt werden kann, finden Sie unter www.vvm-online.de. Sie können sich aber auch einfach beim VVM unter Telefon (08282) 828700 informieren.

Seit 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket. Bekommen dieses Ticket auch Schüler für ihren Schulweg?

Ja, nämlich dann, wenn sie mit diesem Ticket günstiger befördert werden können als mit ihrer bisherigen Fahrkarte. Der Landkreis ist gesetzlich nämlich dazu verpflichtet, stets das günstigste Ticket zur nächstgelegenen Schule zu erwerben und wandelt daher in diesen Fällen die Fahrkarten der Schüler ins Deutschlandticket um. Der Vorteil des Deutschlandtickets liegt auf der Hand: Schüler können damit ihre Fahrkarte nicht nur für den Schulweg, sondern im Öffentlichen Personennahverkehr auch deutschlandweit nutzen.

Ich fahre mit dem Bus zur Schule. Was muss ich machen, um in den Genuss des Deutschlandtickets zu kommen?

Der Bund hat beschlossen, dass das Deutschlandticket digital vertrieben und bereitgestellt wird. Das heißt, Schüler, die den Bus nutzen und das Deutschlandticket haben wollen, benötigen ein Smartphone oder ein Tablet sowie eine eindeutige E-Mail-Adresse. An die angegebene E-Mail-Adresse verschickt dann das Verkehrsunternehmen die Zugangsdaten für die App, in der das Ticket hinterlegt wird. Bitte unbedingt beachten: Jede E-Mail-Adresse kann nur einmal und nicht mehrfach für eventuelle Geschwisterkinder verwendet werden.

 

Und wie sieht es für Bahnfahrer aus?

Für Schüler/innen, welche ihren Schulweg ganz oder teilweise mit der Bahn zurücklegen, können ausschließlich digitale Deutschlandtickets ausgegeben werden - sofern dieses günstiger ist, als das DB-Schüler-Jahresabo.

Wer kann ein ermäßigtes Deutschlandticket nutzen?

Das ermäßigte Deutschlandticket, welches 20 Euro günstiger ist als das Deutschlandticket, können Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende beantragen und nutzen. Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten gibt es auf diesen Seiten des Verkehrsverbunds Mittelschwaben zum Deutschlandticket. Beim Bestellvorgang muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Für welche Schüler ist der Schulweg zur „nächstgelegenen Schule“ kostenfrei und was versteht man unter der „nächstgelegenen Schule“?

Für Schüler bis einschließlich 10. Klasse und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, ist der Schulweg unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei. Diese Voraussetzungen sind:

  • Es muss sich um die Pflichtschule (Sprengelschule), die dem Schüler zugewiesene Schule oder um diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung handeln, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Man spricht dann von der „nächstgelegenen Schule“. Im ÖPNV wird dabei der Beförderungsaufwand von nicht bundesweit gültigen Monatskarten zugrunde gelegt.
    Wird aus pädagogischen oder weltanschaulichen Gründen eine andere Schule (zum Beispiel: Tagesheimschule, nicht-koedukative Schule, Bekenntnisschule oder Schule mit gebundenem/offenen Ganztagsangebot) gewählt, dann übernimmt der Landkreis auch die Beförderungskosten zu dieser weiter entfernten Schule. Kontaktieren Sie uns in solchen Fällen bitte persönlich.
    Wir wollen die Frage nach der „nächstgelegenen Schule“ anhand eines Beispiels darstellen: Ein Schüler, der in Dirlewang wohnt und das Gymnasium besuchen will, müsste als nächstgelegenes Gymnasium das Maristenkolleg Mindelheim (= Bekenntnisschule) besuchen. Wenn der Schüler beziehungsweise seine Eltern jedoch keine christliche Erziehung wünschen, wie sie am Maristenkolleg Mindelheim aber angeboten wird, ist dies ein Grund, dass der Schüler am nächsten staatlichen Gymnasium zur Schule gehen darf - sofern dieses mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. In unserem Beispielfall wäre das das Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn ein Schüler beziehungsweise Schülereltern aus Türkheim die christliche Erziehung an einem Gymnasium wünschen, ist für diesen Schüler die nächstgelegene Schule das Maristenkolleg in Mindelheim - da es in Türkheim nur ein Staatliches Gymnasium gibt.
  • Der einfach zurückzulegende Schulweg muss länger als drei Kilometer sein. Sollte der Schulweg besonders beschwerlich oder gefährlich sein, kann der Landkreis jedoch auch bei einer Entfernung unter drei Kilometern die Notwendigkeit der Beförderung anerkennen. Dies kann auf der Rückseite des Erfassungsbogens beantragt werden. Wir überprüfen diese Angaben und benachrichtigen Sie schriftlich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen unmittelbar an unsere Mitarbeiter.
Grundsätzlich kostenfrei ist der Schulweg für Schüler bis einschließlich 10. Klasse. Was aber ist mit Schülern ab der 11. Klasse und Berufsschülern?

Die Schulwegkosten zunächst selbst bezahlen müssen:

  • Gymnasiasten, Wirtschaftsschüler, Berufsfachschüler (ohne Berufsfachschule in Teilzeitform) ab der 11. Klasse
  • Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen
  • Schüler an Berufsschulen, die in Teilzeit unterrichtet werden

Aber:

  • Liegen die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr über der so genannten Belastungsgrenze, erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung zur "nächstgelegenen Schule" nach dem jeweiligen Schuljahr teilweise (Kostenerstattungsanspruch). Hierfür muss ein Erstattungsantrag gestellt werden, der in der Schule oder bei uns im Landratsamt erhältlich ist. Sie können ihn auch telefonisch unter Telefon (08261) 995-349 anfordern.
  • Bezieht eine Familie eine der folgenden Leistungen, so erstattet der Landkreis die Schulwegkosten auf jeden Fall ganz oder bestellt auf Antrag bereits zu Schuljahresbeginn Fahrkarten:
    • Kindergeld für drei oder mehr Kinder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
    • Leistungen gegenüber öffentlichen Kostenträgern (Berufsausbildungsbeihilfe-SGB III, Jugendhilfe-SGB VIII)
Wie beantragt man die Fahrtkostenerstattung, wenn die Belastungsgrenze überschritten wird?

Liegen die Fahrtkosten über der Belastungsgrenze (320 Euro pro Schülerin/Schüler und Schuljahr beziehungsweise 490 Euro pro Familie und Schuljahr), erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung zur "nächstgelegenen Schule" nach dem jeweiligen Schuljahr teilweise (Kostenerstattungsanspruch), auch wenn keine Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II bezogen werden. Erstattet wird dann der Differenzbetrag zur Belastungsgrenze. Belaufen sich die Fahrtkosten für ein Schuljahr zum Beispiel auf insgesamt 600 Euro pro Familie, so werden 110 Euro erstattet.

Folgendes sollten Sie in diesem Fall tun:

  • Sammeln Sie während des Schuljahres alle Original-Fahrkarten!
  • Stellen Sie einen Erstattungsantrag. Dieser ist in der Schule oder bei uns im Landratsamt erhältlich. Sie können ihn auch telefonisch unter Telefon (08261) 995-349 anfordern.
  • Lassen Sie sich den Erstattungsantrag von der Schule bestätigen.
  • Fügen Sie alle Fahrkarten im Original beziehungsweise bei digitalen Fahrkarten sämtliche Abbuchungsnachweise bei. Grundsätzlich werden nur nachgewiesene Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn: 2. Klasse) für die verkehrsüblich kürzeste Strecke anerkannt. Dabei müssen die nach den jeweiligen Tarifsystemen im Einzelfall möglichen und zweckmäßigen Ermäßigungen genutzt werden (zum Beispiel: Ausbildungstarife, Schüler-Wochen- und -Monatskarten gegebenenfalls im Abonnement (zum Beispiel Deutschlandticket), Mehr-Fahrten-Karten, Bayern-Ticket, Regio-Ticket-Bayern, Bahn-Card 25 oder 50).
  • Reichen Sie den Erstattungsantrag bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Unterallgäu ein. Da es sich um eine so genannte Ausschlussfrist handelt, können wir verspätet eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II) beziehen, werden Ihnen die Fahrtkosten in jedem Fall erstattet, auch wenn Sie unter der Belastungsgrenze liegen. Lesen Sie hierzu die Antwort auf die nächste Frage!

Wie beantrage ich die Fahrtkostenerstattung, wenn ich Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehe?

Wenn Sie Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II) beziehen, werden Ihnen die Fahrtkosten in jedem Fall erstattet, auch wenn Sie unter der Belastungsgrenze liegen. Sie können sich die Fahrtkosten in diesem Fall entweder am Ende des Schuljahres erstatten lassen oder beantragen, dass kostenlose Fahrkarten bereits vor Schuljahresbeginn ausgestellt werden. Dieser besondere Service hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Fahrtkosten nicht vorstrecken beziehungsweise nicht bis Schuljahresende auf die Erstattung warten müssen.

So beantragen Sie als Bezieher von Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II) die Ausstellung der Fahrkarten vor Schuljahresbeginn auch für Schüler ab der 11. Klasse:

  • Füllen Sie einen Erfassungsbogen aus. Dieser Erfassungsbogen ist in der Schule oder bei uns im Landratsamt erhältlich. Sie können ihn auch telefonisch unter Telefon (08261) 995-349 anfordern.
  • Lassen Sie sich den Erfassungsbogen von der Schule bestätigen.
  • Fügen Sie dem Erfassungsbogen die Nachweise über den Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom August vor Schuljahresbeginn hinzu (Bescheide und Kontoauszüge).
  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens Anfang September vor Schuljahresbeginn beim Landratsamt ein. Nur so können die Fahrkarten zum Schulbeginn zur Verfügung stehen.
  • Bitte beachten Sie: Die Ausstellung der Fahrkarten vor Schuljahresbeginn ist nicht möglich bei Schülern, die während des Schuljahres Praktika außerhalb des Schulortes leisten müssen oder beim Besuch von Abschlussklassen, wenn nach den Prüfungen kein regelmäßiger Pflichtunterricht mehr stattfindet.


So beantragen Sie als Bezieher von Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt (nach SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach SGB II) die komplette Fahrtkostenerstattung nach Ende des Schuljahres:

  • Sammeln Sie während des Schuljahres alle Original-Fahrkarten!
  • Stellen Sie einen Erstattungsantrag. Dieser ist in der Schule oder bei uns im Landratsamt erhältlich. Sie können ihn auch telefonisch unter Telefon (08261) 995-349 anfordern.
  • Lassen Sie sich den Erfassungsbogen von der Schule bestätigen.
  • Fügen Sie alle Fahrkarten im Original beziehungsweise bei digitalen Fahrkarten sämtliche Abbuchungsnachweise bei. Grundsätzlich werden nur nachgewiesene Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn: 2. Klasse) für die verkehrsüblich kürzeste Strecke anerkannt. Dabei müssen die nach den jeweiligen Tarifsystemen im Einzelfall möglichen und zweckmäßigen Ermäßigungen genutzt werden (zum Beispiel: Ausbildungstarife, Schüler-Wochen- und -Monatskarten gegebenenfalls im Abonnement (zum Beispiel Deutschlandticket), Mehr-Fahrten-Karten, Bayern-Ticket, Regio-Ticket-Bayern, MyBahn-Card 25 oder 50, Bahn-Card 25 oder 50).
  • Reichen Sie den Erstattungsantrag bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Unterallgäu ein. Da es sich um eine so genannte Ausschlussfrist handelt, können wir verspätet eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigen.
Wann muss der Antrag auf Erstattung der Schulwegkosten spätestens eingereicht werden?

Reichen Sie den Erstattungsantrag bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Unterallgäu ein. Da es sich um eine so genannte Ausschlussfrist handelt, können wir verspätet eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigen.

Werden auch bei der Benutzung des eigenen Autos Kosten erstattet?

Ja, in besonderen Fällen können auch Kosten erstattet werden, wenn für die Fahrt zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle für Bahn und Bus und zurück das eigene Auto benutzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der einfach zurückzulegende Schulweg oder die Restwegstrecke zwischen Wohnung und nächstgelegener Haltestelle mehr als drei Kilometer beträgt. Außerdem muss einer der folgenden Punkte zutreffen:

  1. Es darf kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.
  2. Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht zumutbar. Sprich: Die Zeitersparnis beträgt an mindestens drei Tagen pro Woche bei der Fahrt mit dem Auto jeweils mehr als zwei Stunden; Fahrtantritt ist vor 5.30 Uhr; Rückkehr ist erst nach 23.00 Uhr. Um die Zeitersparnis zu ermitteln, finden Sie hier eine Rechenvorlage.
  3. Der Einsatz des privaten Kraftfahrzeugs ist insgesamt wirtschaftlicher.
  4. Eine dauernde Behinderung lässt die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zu.
Wie gehe ich vor, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung eines Autos erfüllt sind?

Sie sollten am Anfang des Schuljahres - sobald der Stundenplan genau feststeht - einen Antrag auf Pkw-Genehmigung stellen. Sie finden den Antrag hier.

Wenn Sie den „Pkw-Antrag“ ausgefüllt haben, müssen Sie diesen und den von Ihrer Schule bestätigten Stundenplan schnellstmöglich beim Landratsamt einreichen. Sie werden dann von uns darüber informiert, ob Ihnen die Kosten für die Benutzung Ihres eigenen Autos erstattet werden oder nicht.

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.03.2024