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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Digitaler Bauantrag

Seit 1. März 2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag digital und damit papierlos einzureichen. Auf dieser Seite haben wir wichtige Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Seit wann kann man den Bauantrag digital einreichen?

Seit 1. März 2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bauantrag digital zu stellen. Für alle Anträge, die vor dem 1. März 2023 eingereicht wurden, galt noch zwingend das alte, papiergebundene Verfahren.

Welche Formulare können digital eingereicht werden?

Baurecht

  • Antrag auf Baugenehmigung 
  • Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids

Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren

  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Anzeige der Beseitigung
  • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs

Abgrabungsrecht

  • Abgrabungsantrag
  • Erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren
Wie können Anträge digital eingereicht werden?

Um Anträge, Erklärungen und Anzeigen digital einreichen zu können, muss man über das Bayern-Portal einmalig eine sogenannte Bayern-ID beantragen. Alternativ können Sie auch Ihr Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat verwenden. Damit können Sie sich – vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift – beim Einreichen von Anträgen authentifizieren. 

Digital eingereicht werden können die Formulare ausschließlich über die im Bayern-Portal bereitstehenden digitalen Antragsformulare, die sogenannten Online-Assistenten. Die Einreichung von digitalen Dokumenten (zum Beispiel PDF-Dokumente) per E-Mail beim Landratsamt ist nicht möglich. Wer die Online-Assistenten im Bayern-Portal nicht verwenden kann, muss die Formulare weiterhin in Papierform einreichen.

Wer kann Formulare digital einreichen?

Einen klassischen Bauantrag, zum Beispiel den Bau eines Einfamilienhauses, kann nur eine bauvorlageberechtigte Person, also der Planer, einreichen. Manche Unterlagen können die Bürgerinnen und Bürgern aber auch selbst digital einreichen. Dies sind folgende Formulare:

  • Antrag auf Vorbescheid
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids
  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Anzeige der Beseitigung
  • Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren
Können die Formulare auch noch in Papierform eingereicht werden?

Es besteht keine Pflicht, Formulare digital einzureichen. Deshalb können Sie Ihren Antrag natürlich auch weiterhin in Papierform stellen. Allerdings gibt es auch bei Anträgen in Papierform Änderungen: Die meisten Formulare in Papierform müssen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt beim Landratsamt eingereicht werden. 

Bisher wurden Bauanträge bei den Gemeinden eingereicht. Was ändert sich?

Seit 1. März 2023 müssen viele Anträge zum Thema Bauen beim Landratsamt und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Digital eingereichte Anträgen werden über das Bayern-Portal automatisch ans Landratsamt weitergeleitet. Papieranträge müssen per Post ans Landratsamt Unterallgäu geschickt werden. Für den westlichen Landkreis ist die Bauverwaltung-Süd und -Nord zuständig (Landratsamt Unterallgäu, Bauverwaltung, Herrenstraße 15, 87700 Memmingen), für den östlichen Landkreis die Bauverwaltung-Ost und -Mitte (Landratsamt Unterallgäu, Bauverwaltung, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim). Eine Übersicht finden Sie hier.

Die Anträge werden von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Eine Weiterleitung an die Gemeinden erfolgt erst, wenn die relevanten Unterlagen vollständig sind. Die Zustimmung der Gemeinde zum Bauantrag bleibt aber im Regelfall eine Genehmigungsvoraussetzung. Gemeinden dürfen allerdings erst über einen Antrag entscheiden (also das sogenannte gemeindliche Einvernehmen erteilen), wenn sie diesen vom Landratsamt erhalten haben.

Ausnahmen bilden Freistellungsverfahren sowie isolierte Abweichungen, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften. Wer diese Formulare in Papierform einreichen möchte, muss diese weiterhin bei der jeweiligen Gemeinde abgeben. Abbruchanzeigen in Papierform müssen bei der Gemeinde und beim Landratsamt eingereicht werden.

Eine Ausnahme ist auch die Stadt Bad Wörishofen (siehe nächste Frage).

Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo abzugeben sind:

 

Antragsart

Form

Einzureichen bei/über

Bauanträge, Voranfragen, Abgrabungsanträge, Teilbauanträge, Verlängerungsanträge, isolierte Abweichungen von sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften, z. B. Abstandsflächen

Papier (mit Unterschriften)

 

 

Digital

Landratsamt

 

 

Über Bayern-Portal, geht automatisch an Landratsamt

Freistellungsverfahren,

isolierte Abweichungen, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften (Satzungen)

Papier (mit Unterschrift)

 

Digital

Gemeinde

 

Über Bayernportal-Portal, geht automatisch an Landratsamt

Abbruchanzeige

Papier (mit Unterschrift/en)

 

Digital

Landratsamt und Gemeinde

 

Über Bayern-Portal, geht automatisch an Landratsamt

Anträge, die in die Zuständigkeit der Stadt Bad Wörishofen fallen

Nur Papier zulässig (bisher)

Stadt Bad Wörishofen

 

Was gilt für die Stadt Bad Wörishofen?

Eine Besonderheit im Landkreis Unterallgäu bildet die Stadt Bad Wörishofen. Denn diese hat eigene Baurechtskompetenzen. Deshalb müssen alle Anträge, die in die Zuständigkeit der Stadt Bad Wörishofen fallen, weiterhin in Papierform bei der Stadt Bad Wörishofen eingereicht werden und können nicht digital gestellt werden. Die Stadt Bad Wörishofen ist zuständig für Gebäude mit Wohnnutzung, die in die Gebäudeklasse 1 bis 3 fallen und für deren Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt. Für Verfahren außerhalb von Bebauungsplänen oder Gebäude der Gebäudeklasse 4 ist das Landratsamt zuständig. Anträge, die sich hierauf beziehen, können digital gestellt werden.

Können Erklärungen zur Abstandsflächenübernahme digital eingereicht werden?

Erklärungen zur Abstandflächenübernahme können zwar nicht über die Antragsassistenten im Bayern-Portal digital eingereicht werden, allerdings kann seit 1. März 2023 ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals beim Landratsamt Unterallgäu eingereicht werden. Da die Bauaufsichtsbehörde im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann, sollten Sie alle Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens als Nachweis aufbewahren.

Bisher haben auf dem Bauantrag neben dem Planer auch die Bauherren und Nachbarn unterschrieben. Funktioniert das auch digital?

Bei einem Bauantrag in Papierform bleibt alles unverändert. Wird der Antrag digital eingereicht, ändert sich die Unterschriftenregelung jedoch grundlegend. Denn einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital unterzeichnen. Diese erklärt sich beim Einreichen des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben und erklärt, dass sie im Sinne der Bauherren handelt.

Fachplaner wie zum Beispiel Brandschutzplaner müssen die von ihnen angefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Auf den Unterlagen muss jedoch stehen, wer die Fachplanung übernommen hat.

Die Unterschriften der Nachbarn müssen ebenfalls nicht digital übermittelt werden, eingeholt werden müssen diese aber trotzdem. Im digitalen Bauantragsformular (Online-Assistent) muss angegeben werden, welche Unterschriften vorliegen. Alle Nachbarn, bei denen im Online-Assistent angegeben wurde „Unterschrift liegt nicht vor“ erhalten einen Abdruck der Baugenehmigung. Eine Ausnahme ist ein Bauantrag, bei dem es um die Abweichung von Abstandsflächen geht. In diesem Fall müssen die Pläne inklusive der Nachbarunterschriften digital (eingescannt) vorgelegt werden. Werden die unterschriebenen Pläne nicht bereits bei der Antragstellung mit hochgeladen, werden diese von der der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. Das kann zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen. 

Wichtiger Hinweis zu Falschangaben: Falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften sind ordnungswidrig und können mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem können Nachbarn, die keine Baugenehmigung erhalten haben, weil das Landratsamt aufgrund von Falschangaben vom Vorliegen der Unterschrift ausgegangen ist, klagen. Für sie gilt eine Klagefrist von einem Jahr. Das heißt, die Baugenehmigung kann auch noch lange Zeit nach Baubeginn angefochten werden.

Welche Dateiformate sind zulässig?

Die Unterlagen müssen als PDF-Dateien eingereicht werden. Andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Lageplan und Bauzeichnungen müssen - zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabs - auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen beschrifteten Maßstabsleiste versehen werden (außer Maßketten ermöglichen eine Kalibrierung). Außerdem sollten sämtliche PDF-Dateien möglichst genau benannt werden (zum Beispiel „Grundriss EG, Stand 10.02.2023“).

Der Bauantrag wurde digital eingereicht. Wie können Pläne nachgereicht werden?

Wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen, werden diese von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt angefordert. Diese kann man dann digital oder in Papierform nachreichen.

Können Unterlagen zu in Papierform eingereichten Anträgen digital nachgereicht werden?

Ja, dazu kann man seit März 2023 im Bayern-Portal den sogenannten Nachreiche-Assistenten verwenden.

Wie können Standsicherheitsnachweise, Brandschutznachweise oder anderweitige Nachweise eingereicht werden?

Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO müssen eingescannt werden, wenn sie über das Bayern-Portal eingereicht werden sollen. Wenn öffentlich bekannt gemachte Vordrucke verwendet werden müssen, muss man diese ebenfalls einscannen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.

Wird die Baugenehmigung digital zugestellt, wenn der Antrag über das Bayern-Portal eingereicht wurde?

Baugenehmigungen müssen in Papierform erteilt und per Post zugestellt werden - auch, wenn der Antrag digital gestellt wurde.

Entstehen dem Planer oder den Bauerherrn zusätzliche Kosten durch einen digitalen Antrag?

Die Nutzung des Bayern-Portals und die Online-Antragstellung ist kostenlos. Für Baugenehmigungen fallen die gesetzlich geregelten Kosten an - egal, ob der Antrag digital oder in Papierform gestellt wird. Bei einem digitalen Antrag kommen allerdings die Kosten für den Druck des endgültigen, genehmigten Bauantrags hinzu.

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023